Steuer & Buchhaltung
Miles & More Business Card steuerlich absetzbar: So buchen Sie Karte & Meilen korrekt
Die Jahresgebühr ist 100 % Betriebsausgabe – aber was ist mit privat genutzten Prämienmeilen? Praxisleitfaden inkl. SKR03-Konten.
Die Miles & More Business Card steuerlich absetzbar zu machen ist einfacher, als viele Selbstständige denken – wenn Sie die Buchungslogik einmal verstanden haben.
1. Jahresgebühr: 100 % Betriebsausgabe
Die Jahresgebühr (55 € Blue / 110 € Gold) ist als sonstige Betriebsausgabe voll absetzbar. SKR03-Konto 4970 (Nebenkosten Geldverkehr) oder 4909(sonstige betriebliche Aufwendungen). Bei SKR04 entsprechend 6855.
2. Fremdwährungs- und Bargeldgebühren
Beides sind ebenfalls Nebenkosten des Geldverkehrs und werden auf dem selben Konto verbucht. Die Vorsteuer ist nicht abziehbar, da Bankleistungen umsatzsteuerfrei sind (§ 4 Nr. 8 UStG).
3. Reiseversicherungen über die Karte
Die in der Gold Card enthaltenen Reiseversicherungen sind geldwerter Vorteil nur dann, wenn Sie privat genutzt werden. Beruflich genutzt sind sie Teil der Betriebsausgabe „Jahresgebühr" – keine getrennte Buchung nötig.
4. Prämienmeilen aus Geschäftsumsätzen
Heikles Thema: Meilen, die aus Geschäftsumsätzen entstehen, gehören wirtschaftlich dem Unternehmen. Die Finanzverwaltung akzeptiert in der Praxis die Pauschalbesteuerung mit 2,25 %(§ 37a EStG), die Miles & More automatisch übernimmt – damit sind privat eingelöste Meilen für Sie steuerfrei.
5. Beispielbuchung in DATEV / Lexware
| Soll | Haben | Betrag | Text |
|---|---|---|---|
| 4970 Nebenkosten Geldverkehr | 1810 Kreditkarte | 110,00 | Jahresgebühr Business Gold |
| 4970 | 1810 | 13,12 | 1,75 % Auslandseinsatz |
Fazit
Die Miles & More Business Card ist ein steuerlich sauberes Tool – vorausgesetzt, Sie führen sie konsequent als Geschäftskarte. Mehr zum Thema im Ratgeber Kartenabrechnung.
Häufige Fragen
Ist die Jahresgebühr der Business Card komplett absetzbar?
Ja, die Jahresgebühr ist zu 100 % als Betriebsausgabe absetzbar. Sie wird üblicherweise auf SKR03-Konto 4970 (Nebenkosten Geldverkehr) gebucht.
Kann ich Vorsteuer auf die Kartengebühren ziehen?
Nein. Bankleistungen sind nach § 4 Nr. 8 UStG umsatzsteuerfrei, daher fällt keine abziehbare Vorsteuer an.
Muss ich Prämienmeilen versteuern, wenn ich sie privat einlöse?
Miles & More versteuert Meilen aus Geschäftsumsätzen pauschal mit 2,25 % nach § 37a EStG. Für Sie als Karteninhaber sind privat eingelöste Meilen damit steuerfrei.
Wie buche ich Auslandseinsatzentgelte korrekt?
Auslandseinsatzentgelte werden ebenfalls als Nebenkosten des Geldverkehrs verbucht (SKR03 4970 / SKR04 6855) und sind voll abzugsfähig.
Wie gehe ich mit gemischt privat/beruflichen Umsätzen um?
Private Umsätze auf der Business Card sollten Sie als Privatentnahme (SKR03 1800) buchen, damit der Betriebsausgabenabzug sauber bleibt.
Sind Welcome-Boni in Meilen steuerpflichtig?
Welcome-Meilen fallen ebenfalls unter die § 37a Pauschalversteuerung durch Miles & More – für Sie als Empfänger entsteht damit keine zusätzliche Steuerpflicht bei privater Einlösung.
Welche Belege muss ich für die Karte aufbewahren?
Monatliche Kartenabrechnungen, Einzelbelege der Umsätze und der Jahresentgeltbeleg – alles 10 Jahre nach § 147 AO aufbewahrungspflichtig.
Sind Reiseversicherungen der Karte ein geldwerter Vorteil?
Nein. Im Versicherungsschutz enthaltene Leistungen gelten nicht als geldwerter Vorteil, solange sie an die geschäftliche Nutzung der Karte gekoppelt sind.