Steuer & Buchhaltung

Miles & More Business Card steuerlich absetzbar: So buchen Sie Karte & Meilen korrekt

Die Jahres­gebühr ist 100 % Betriebs­ausgabe – aber was ist mit privat genutzten Prämien­meilen? Praxis­leitfaden inkl. SKR03-Konten.

19. Mai 20268 Min. Lesezeit

Die Miles & More Business Card steuerlich absetzbar zu machen ist einfacher, als viele Selbstständige denken – wenn Sie die Buchungs­logik einmal verstanden haben.

1. Jahresgebühr: 100 % Betriebs­ausgabe

Die Jahres­gebühr (55 € Blue / 110 € Gold) ist als sonstige Betriebs­ausgabe voll absetzbar. SKR03-Konto 4970 (Nebenkosten Geldverkehr) oder 4909(sonstige betriebliche Aufwendungen). Bei SKR04 entsprechend 6855.

2. Fremdwährungs- und Bargeld­gebühren

Beides sind ebenfalls Nebenkosten des Geldverkehrs und werden auf dem selben Konto verbucht. Die Vorsteuer ist nicht abziehbar, da Bank­leistungen umsatzsteuerfrei sind (§ 4 Nr. 8 UStG).

3. Reise­versicherungen über die Karte

Die in der Gold Card enthaltenen Reise­versicherungen sind geldwerter Vorteil nur dann, wenn Sie privat genutzt werden. Beruflich genutzt sind sie Teil der Betriebs­ausgabe „Jahresgebühr" – keine getrennte Buchung nötig.

4. Prämien­meilen aus Geschäfts­umsätzen

Heikles Thema: Meilen, die aus Geschäfts­umsätzen entstehen, gehören wirtschaftlich dem Unternehmen. Die Finanz­verwaltung akzeptiert in der Praxis die Pauschal­besteuerung mit 2,25 %(§ 37a EStG), die Miles & More automatisch übernimmt – damit sind privat eingelöste Meilen für Sie steuerfrei.

5. Beispiel­buchung in DATEV / Lexware

SollHabenBetragText
4970 Nebenkosten Geldverkehr1810 Kreditkarte110,00Jahres­gebühr Business Gold
4970181013,121,75 % Auslandseinsatz

Fazit

Die Miles & More Business Card ist ein steuerlich sauberes Tool – vorausgesetzt, Sie führen sie konsequent als Geschäfts­karte. Mehr zum Thema im Ratgeber Karten­abrechnung.

Häufige Fragen

Ist die Jahresgebühr der Business Card komplett absetzbar?

Ja, die Jahresgebühr ist zu 100 % als Betriebsausgabe absetzbar. Sie wird üblicherweise auf SKR03-Konto 4970 (Nebenkosten Geldverkehr) gebucht.

Kann ich Vorsteuer auf die Kartengebühren ziehen?

Nein. Bankleistungen sind nach § 4 Nr. 8 UStG umsatzsteuerfrei, daher fällt keine abziehbare Vorsteuer an.

Muss ich Prämienmeilen versteuern, wenn ich sie privat einlöse?

Miles & More versteuert Meilen aus Geschäftsumsätzen pauschal mit 2,25 % nach § 37a EStG. Für Sie als Karteninhaber sind privat eingelöste Meilen damit steuerfrei.

Wie buche ich Auslandseinsatzentgelte korrekt?

Auslandseinsatzentgelte werden ebenfalls als Nebenkosten des Geldverkehrs verbucht (SKR03 4970 / SKR04 6855) und sind voll abzugsfähig.

Wie gehe ich mit gemischt privat/beruflichen Umsätzen um?

Private Umsätze auf der Business Card sollten Sie als Privatentnahme (SKR03 1800) buchen, damit der Betriebsausgabenabzug sauber bleibt.

Sind Welcome-Boni in Meilen steuerpflichtig?

Welcome-Meilen fallen ebenfalls unter die § 37a Pauschalversteuerung durch Miles & More – für Sie als Empfänger entsteht damit keine zusätzliche Steuerpflicht bei privater Einlösung.

Welche Belege muss ich für die Karte aufbewahren?

Monatliche Kartenabrechnungen, Einzelbelege der Umsätze und der Jahresentgeltbeleg – alles 10 Jahre nach § 147 AO aufbewahrungspflichtig.

Sind Reiseversicherungen der Karte ein geldwerter Vorteil?

Nein. Im Versicherungsschutz enthaltene Leistungen gelten nicht als geldwerter Vorteil, solange sie an die geschäftliche Nutzung der Karte gekoppelt sind.